Der Sozialfond in Veranstaltungen des VCP BBB (maßnahmeinterne Umlage)
Die Maßnahmeleitungen der Landesveranstaltungen können in ihren Kalkulationen eine Summe für ermäßigte Beiträge festlegen. Gerade bei Landeslagern oder Pfingstlagern kann das sinnvoll sein. Auskunft darüber gibt die jeweilige Maßnahmeleitung. Anträge wären in diesem Fall an die Maßnahmeleitung zu stellen.
Der Sozialfond des VCP BBB e.V.
Es gibt einen Sozialfonds, der Teil des Landeshaushaltes ist. Aus diesem Fonds können Mittel für Teilnehmende an Stammes-, Orts-und Landesveranstaltungen, die den vollen Teilnahmebeitrag nicht aufbringen können, beantragt werden. Vor der Beantragung ist eine Bezuschussung durch Stamm/Ort, Gemeinde oder Kirchenkreis sowie durch eine maßnahmeninterne Umlage vorzuziehen. Der Antrag ist formlos an die Landesleitung zu stellen, die diesen dann bis zu einer Höhe von 50 € pro Antrag in Absprache mit dem Vorstand bewilligen kann. Über höhere Beiträge entscheidet der Vorstand.
Beschlossen am 24. November 2007 / Die Landesversammlung
Es ist nötig, über die Höhe des erwarteten Zuschusses im formlosen Antrag Auskunft zu geben. Hier sollte auch zu erfahren sein, welcher Beitrag von den Antragstellenden selbst aufgebracht werden kann.
Antrag über das Formular, sonst auch E-Mail an: sozialfond@vcp-bbb.de
Im Formular erfolgen die wichtigen Abfragen für den Antrag
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Das Landesbüro berät und informiert euch über weitere Möglichkeiten, wo Zuschüsse für Lagerbeiträge zu erhalten sind.
Beispiele wären:
- Bildungs- und Teilhabepaket
- eure Ortsgruppen/Vereine
- die Kirchengemeinden eurer Ortsgruppe
- die Bezirke in Berlin
- die Landkreise/Kommunen in Brandenburg
Kontaktiert uns hierzu einfach per Telefon (030-319 11 13) oder per E-Mail: buero@vcp-bbb.de