Stammesrückfluss, Rücküberweisung, HÄ?

Die VCP Bundesebene etabliert einen finanziellen Stammesrückfluss für neu angemeldete Mitglieder bis einschließlich der Kinderstufe. 

Der Mittelrückfluss kann ab dem 01.01.2024 für die Neuanmeldungen des Vorjahres beantragt werden.

Für neue Mitglieder im vom Alter von 0-10 Jahre erhalten die Stämme auf Antrag den Bundesanteil des Mitgliedsbeitrages der jeweiligen neuen Mitglieder als finanziellen Mittelrückfluss. Der Mittelrückfluss kann immer im Folgejahr für die Neuanmeldungen des Vorjahres beantragt werden. Hierzu ist ein Onlineformular auszufüllen – der Antrag geht dann automatisch bei der Evangelischen Stiftung Pfadfinden ein und wird in der Bundeszentrale geprüft. Die Auszahlung erfolgt über die Stiftung nach Bestätigung der korrekten Antragsdaten durch die Bundezentrale. Das Onlineformular ist seit dem 01.01.2024 aktiviert!

Du hast Fragen, dann wende dich gern an info@vcp.de

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