Veranstaltungen und Verordnungen in Brandenburg – was ist zu beachten!

Was ist nun nach neuer Umgangsverordnung vom 12.6. für uns
erlaubt? Deren Gültigkeit lautet von 15.6.-16.8.2020, die  Ferien sind also inklusive.

Entnommen sind die ausgeführten Fakten aus folgenden Dokumenten:

200615_Arbeitshilfe_MBJS

200616_ArbeitshilfeLJRUmgangsVO_aktualisiert

SARS-CoV-2-UmgV

Zu beachten sind unter anderem folgende Dinge

! Abstandsregeln für Jugendverbandsarbeit aufgehoben – päd. Programm festlegen
! Gruppengröße aufgehoben
! Hausstandsregelung aufgehoben
! Hygieneplan-/Konzept je nach Veranstaltung (Für jede Maßnahme muss der Träger ein eigenes Hygienekonzept vorhalten. Der Plan muss nicht vorab, sondern erst nach Aufforderung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt eingereicht werden. Zuständig ist immer das zuständige Gesundheitsamt am Ort, an dem die Maßnahme stattfindet)

https://cloud.adb.de/s/SjSsyepsfrGKArQ  – Sammlung vom Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB)

Das Hygienekonzept kann an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. BITTE BEACHTEN: Alle Hygienekonzepte sind immer mit der jeweils aktuellen Fassung der CoronaSchVO abzustimmen.

! Freizeit und Schlafen – Bei pädagogischen Maßnahmen wird von 24 Stunden ausgegangen (Aufsichtspflicht besteht auch in der Nacht).  Somit schließt dies die Übernachtung in Zimmern und Zelten mit ein. Auch dort gelten demnach keine Mindestabstände.

! Mahlzeiten: Selbstversogung, wenn sie in einem pädagogischen Zusammenhang steht (gültige Hygienekonzepte beachten)

! Mundschutz zum Beispiel im Auto, Einkauf, ÖPNV
! Lüften von Räumen

! Sanitäranlagen/Gemeinschaftsräume – regelmäßig säubern und desinfizieren
! Sport – Sofern Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote im Rahmen von pädagogischen Angeboten der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Kindertagesbetreuung und der Hilfen zur Erziehung stattfinden, können diese ohne die Einhaltung des Abstandsgebotes durchgeführt werden. Das heißt, dass auch Sportarten und Übungen mit temporärem Körperkontakt wieder möglich sind.
! Anwesenheitsliste führen und aufbewahren (Name, Adresse, Telefon)

! Empfehlung: Gesundheitsbestätigung der Teilnehmenden vor An- tritt einer Maßnahme der Sorgeberechtigten (Formulierungsvorschlag in Arbeitshilfe LJR)

Wichtige Quellen

https://www.ljr-brandenburg.de/blog/jugendverbandsarbeit-und-corona/
https://www.mbjs-coronainfos.de/
Umgangsverordnung zum Beispiel unter:
https://www.cottbus.de/.files/storage/file/fe4e2046-3655-4aa4-
b1a6-12f2c5a17910/SARS-CoV-2-UmgV.pdf

Kommentare sind geschlossen.