Brandenburg – Ausgleich von Verdienstausfall für Engagement in der Jugendarbeit

Der Sommer steht vor der Tür und die Planung von zahlreichen Zeltlagern, internationalen Begegnungen und Ausflügen läuft auf Hochtouren.
Wir freuen uns sehr, dass die aktuelle Koalition unserem Vorschlag gefolgt ist und Ehrenamtliche, die sich für Kinder- und Jugendarbeit Sonderurlaub nehmen, einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten. Dies ist ein weiteres wichtiges Instrument für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Brandenburg.

Wir hoffen, dass sich das Modellprojekt in 2023 und 2024 – ähnlich wie in anderen Bundesländern – bewährt und verstetigt .

Lest weiter unten, welche Bedingungen für die Antragstellung notwendig sind und ganz wichtig: Sagt es allen weiter!

Euer LJR-Team

Du kannst einen Antrag stellen, wenn …

 

 

du ehrenamtlich in Projekten der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit tätig bist

du eine gültige Juleica hast

du von deinem Arbeitgeber Sonderurlaub bekommst

du an Fortbildungen für ehrenamtlich Aktive in der Jugendarbeit teilnimmst

die Projekte/Maßnahmen von in Brandenburg anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe angeboten werden

INFOS & ANTRAG

Weitere Auskünfte zur Richtlinie erteilen gern:
Samantha Wirasekara-Kähler
I Sachbearbeiterin Zentralstelle Landesjugendplan und Finanzen

Tel: 0331 620 75 30
Email: samantha.wirasekara-kaehler@ljr-brandenburg.de

Kathrin Schubert | Referentin
Tel.: 0331-62075-55

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