Liebe Mitgliedsorganisationen, liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen des Landesjugendrings,
mit einem neuen § 18a ergänzte der Brandenburger Landtag 2018 die Kommunalverfassung um eine Regelung, die die Kommunen und Landkreise verpflichtet, die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte aller Kinder und Jugendlichen vor Ort zu sichern. Drei Jahre nach dem Beschluss ist es höchste Zeit, diese Ergebnisse sichtbar zu machen und die Erfolge zu feiern. Gleichzeitig möchten wir kritisch auf die Vergangenheit schauen und Impulse zur weiteren Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung im Land erarbeiten.
Aus diesem Anlass laden das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung und der Landesjugendring Brandenburg e.V. ein zum Fachtag „Ein Paragraf mit großer Wirkung?! 3 Jahre kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung in Brandenburg“ | 18. Februar 2022.
Wir bitten herzlich darum, diesen Termin vorzumerken. In der Anlage (KommunaleKinderJugendBeteiligung) findet sich ein erster Einblick ins Programm. Eine Einladung mit Möglichkeit zur Anmeldung versenden wir zeitnah.
Wir freuen uns über Weiterleitung des Termins in eure/Ihre Strukturen und Netzwerke.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Annekatrin Friedrich
im Namen der Teams Landesjugendring und Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung
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Annekatrin Friedrich
Pronomen: sie/ihr
Referentin Jugend(verbands)arbeit,
Jugendpolitik, Jugendbildung
Landesjugendring Brandenburg e.V.
Breite Straße 7a
14467 Potsdam
Tel.: 0331-6207534 | Mobil: 0173-2816558
Fax: 0331-6207538